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  Explosionsschutz

Was ist Explosionsschutz?

Alle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit verursacht durch Explosionen. Dabei unterscheiden wir:

Primäre Ex-Schutzmaßnahmen => Entstehung vermeiden

 

Lüftung

Konzentrationskontrolle

Medium durch nicht brennbares Medium ersetzen

 

Sekundäre Ex-Schutzmaßnahmen => Zündung vermeiden

Trennung von Zündquelle und explosiver Atmosphäre

Vermeiden von Zündquellen (z.B. Einsatz von Werkzeug,
das keine Funken erzeugt)

 

Konstruktive Ex-Schutzmaßnahmen => Wirkung vermeiden

Dekompressionsventile

dünne Wände

Wann besteht Explosionsgefahr?

Explosionsgefahr kann beim Umgang mit brennbaren d.h. oxidierbaren Stoffen auftreten, wenn diese Stoffe als Gase (z.B. Methan, Propan), Dämpfe (gasförmige Phase über flüssiger Phase), oder in feiner Verteilung als Nebel (zerstäubte Flüssigkeit) oder Stäube vorliegen, ihre Konzentration im Gemisch mit Luft innerhalb bestimmter Grenzen liegt und die Gemischmenge gefahrdrohend ist. Zur Einleitung einer Explosion muss eine wirksame Zündquelle vorhanden sein.

Gesetze, Verordnungen und Normen

An der ganzen Thematik Explosionsschutz sind die verschiedensten Gruppen und Institutionen beteiligt:

 

Gesetzgeber

Nationale und internationale Normen-Behörden

Prüfstellen und Zulassungsstellen

Überwachungs-, Aufsicht-Organisationen

Unfallverhütungs-Organisationen

Berufsgenossenschaften

Versicherungen

Hersteller

Installateur

Betreiber

Im Rahmen der europäischen Einigung wurden Anstrengungen unternommen Bauartnormen zu vereinheitlichen um Handelsschranken abzubauen.

Für alle explosionsgeschützen Systeme, Geräte und Komponenten ist die aus Artikel 100 a abgeleitete Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) bedeutend. Die Richtlinie 94/9/EG gilt im Bereich der CENELEC (Länder der Europäischen Gemeinschaft und EFTA).

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