
Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, werden nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens dieser Ex-Atmosphäre in Zonen eingeteilt.
Im Falle von Gasatmosphären erfolgt eine Einteilung in die Zone 0 , Zone 1 und Zone 2. Bei Staubatmosphären wird in die Zone 20, Zone 21 und Zone 22 eingeteilt. Gas | Staub | | Zone 0 | Zone 20 | Gefahr ständig oder langzeitig oder häufig | Zone 1 | Zone 21 | Gefahr gelegentlich | Zone 2 | Zone 22 | Gefahr selten |
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